AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma: FH Hausservice

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Der Abschluss eines Vertrages erfolgt alleine auf Basis dieser Bedingungen, deren ausschliessliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages, bzw. der Auftragsbestätigung, anerkennt. Andere Bedingungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen, sind schriftlich festzuhalten und durch beide Vertragsparteien zu unterzeichnen. Vertragspartner des Kunden wird ausschliesslich die Firma FH Hausservice.

2. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Das Leistungsverzeichnis wurde mit grösster Sorgfalt ausgearbeitet. Für diesbezügliche Fehler übernehmen wir keine Haftung. Bei Preisangaben handelt es sich immer um unverbindliche Kostenschätzungen. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs. Die Gültigkeit eines Angebots beträgt 8 Wochen. Eine Erweiterung des Auftrages ist auch gültig, wenn diese mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der bestehende Vertrag sinngemäss.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Auftrages.
Die Kündigungsfrist beträgt bei Aufträgen von 6 Monaten 4 Wochen. Ab einem Auftrag von 12 Monaten erhöht sich die Kündigungsfrist auf 12 Wochen.

4. Schlüssel zum Objekt

Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind, müssen dem Auftragnehmer ausgehändigt werden.

5. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in dem jeweiligen Auftrag genannten Leistungen ordentlich, schnell, gewissenhaft und zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von der Leistung sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang- und Standart gewahrt bleiben.. Beim vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Erschwernissen ist dieser berechtigt, Aufschläge zu verlangen und diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Heranziehung von Subunternehmern zur teilweisen oder auch vollständigen Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig. Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne das dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, bin ich, unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung, sowie einen Anteil von 20 % der, gemäss dem Auftrag voraussichtlichen noch zu erbringenden Arbeitsleistung, in Rechnung zu stellen.

6. Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Auftrag ausgewiesenen Objekte. Kleinstreparaturen werden, sofern nichts abweichendes geregelt ist, vom Auftragnehmer übernommen. Der Aufwand zuzüglich der Materialkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine aus Gründen, welche er nicht zu verantworten hat, nicht einhalten, so ist er berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.

7. Schäden und Mängel am betreuten Objekt

Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Schäden und / oder Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen ( Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung, feststeckender Fahrstühle, etc. ) ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung Dritter zu Lasten des Auftraggebers, auch ohne vorherige Benachrichtigung, zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach der Behebung des Schadens über Art und Umfang informiert.
8. Reklamationen / Beanstandungen

Reklamationen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach der Durchführung der Leistung mitzuteilen, um damit eine objektive Feststellung der Reklamation zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation oder Beanstandung sofort Kontakt mit dem Auftragnehmer aufzunehmen und in schriftlicher Form die Reklamation oder Beanstandung zu beschreiben. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemässen Reklamation oder Beanstandung ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit berechtigt.

9. Vergütung

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert wurde oder durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurde. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen mit 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank ( § 288 BGB ) und € 15,00 Mahngebühren zu berechnen. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich die finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers verschlechtert haben, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offenen Rechnungen – ob fällig oder nicht- verlangen und / oder alle noch aussenstehenden Leistungen stornieren und weitere Leistungen nur gegen Vorrauskasse durchführen. Vor Ausgleich fälliger Rechnungen ist der Auftragnehmer zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.

10. Preisanpassungsklausel

Entstehen dem Auftragnehmer höhere Kosten als vorhersehbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung der Vergütung kann erst nach dem ersten Monat der Ausführung der Leistung geltend gemacht werden.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder Betriebsstörungen am betreuten Objekt oder Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüsse oder Naturkatastrophen entstanden sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Bei Qualitätsmängeln gelieferter Waren beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung und / oder Nachbesserung. Mit Ablauf oder der Beendigung des Auftrags endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien Hamburg vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihn betreffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu erfüllen und mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zwingend gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Die ungültige Regelung soll durch eine ähnliche Bestimmung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien entspricht und den restlichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand 15.02.2012



FH Hausservice
Ahornallee 10 ∙ 22848 Norderstedt
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Mobil: 0173 2982612
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